S-Pedelecs
Allgemeines
Über das S-Pedelec
Das Speed Pedelec, auch S-Pedelec abgekürzt, ist in Deutschland derzeit als Leichtkraftrad klassifiziert. S-Pedelecs haben einen Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 45 km/h. Der Motor darf maximal über eine Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung verfügen.
Aktuelle Bestimmungen in der Übersicht
- Führerscheinpflicht
- Versicherungspflicht (Mit entsprechendem Kennzeichen)
- Helmpflicht
- Anhänger verboten, nur zugelassene Kindersitze erlaubt
- Ausstattungspflicht: Rückspiegel, gelbe Seitenrückstrahler, beleuchtetes Versicherungskennzeichen, Hupe, Seitenständer, Bremslicht
- Bauliche Veränderungen: die verwendeten Bauteile müssen immer der Betriebserlaubnis entsprechen
- Verkehrsrechtlich als Leichtkrafträder eingestuft (Klasse L1e-B bei Zweirädern und L2e bei Dreirädern)
Nutzung & Forschung
Nutzung von S-Pedelecs
S-Pedelecs dürfen derzeit nicht die Fahrradinfrastruktur nutzen, außer er sind Ausnahmen ausdrücklich ausgewiesen. Mit der Einstufung als Leichtkrafträder, gelten dieselben Regeln wie für Motorräder. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dürfen Kommunen per Erlass Fahrradwege für S-Pedelecs freigeben. Kommunen wie Tübingen, Konstanz und Freiburg haben hiervon bereits Gebrauch gemacht. In Hessen wurden im Rahmen eines Pilotprojekts Strecken auf der Radschnellverbindung zwischen Darmstadt und Frankfurt freigegeben.
Forschungsprojekte
In Tübingen gibt es ein für S-Pedelecs freigegebenes Netz an Radwegen. Die dortige Freigabe und Nutzung werden derzeit durch eine wissenschaftliche Studie der Hochschule Rhein-Main und Hochschule Darmstadt erforscht.
Das Pilotprojekt auf der Radschnellverbindung zwischen Darmstadt und Frankfurt wird wissenschaftlich von einem Team der Hochschule Darmstadt begleitet.
Europa
Blick ins Ausland
In Deutschlands Nachbarländern werden unterschiedliche Modelle für die Freigabe von S-Pedelecs ausprobiert. Der Zweiradindustrieverband (ZIV) hat in seiner Studie „Wo fahren Speed-Pedelecs?“ eine Übersicht erstellt.
European Cycling Declaration
In der im Juni 2023 vorgeschlagenen European Declaration on Cycling, sieht die EU-Kommission das S-Pedelec als Teil der nachhaltigen und klimafreundlichen Familie der Fahrräder. Dazu gehören auch elektrisch unterstützte Räder wie E-Bikes und S-Pedelecs. Die Kommission weist darauf hin, dass elektrisch unterstütze Fahrräder wie das S-Pedelec dabei helfen weitere Strecken zu fahren und damit das Mobilitätsbedürfnisse von verschiedenen Gruppen nachhaltig zu bewältigen. Außerdem kreiert ihre Produktion hochwertige, umweltfreundliche und lokale Arbeitsplätze in Europa.