Infrastruktur- und Haushaltsmittel
Förderung
Infrastrukturmittel und Haushaltsmittel
Der Radverkehr wird als ein Treiber des Nachhaltigen Wandels in Deutschland im Rahmen verschiedener Programme („Modellvorhaben des Radverkehrs“ sowie „Radnetz Deutschland“ bis 2029, „Sonderprogramm Stadt und Land“ bis 2030) staatlich gefördert.
Übersicht
| Förder- und Finanzhilfeprogramme | Haushaltmittel 2025, Angaben in T € |
| Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs | 20.250 |
| Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ | 18.310 |
| Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen | 15.000 |
| Zuschüsse für nicht- investive Modellprojekte | 9.618 |
| Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegesystemen | 2.500 |
| Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) | 7.500 |
| Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes an die Länder | |
| Finanzhilfen an die Länder für das „Sonderprogramm Stadt und Land“ | 180.000 |
| Finanzhilfen für Radschnellwege | 22.132 |
Finanzierungsmöglichkeiten Bund | |
| Radwegebau an Bundesstraßen* | 120.000 |
| Radverkehrstauglicher Ausbau Betriebswege an Bundeswasserstraßen | 10.000 |
| Gesamt: | 405.310 |
* Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes werden nicht gefördert, sondern zu 100 % vom Bund finanziert.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr: bmv.de
Stadt und Land
Im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ stellt der Bund Mittel für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Gefördert werden kann unter anderem der Ausbau von Radverkehrsnetzen, Radwegbrücken oder -unterführungen inklusive Beleuchtung und Ausschilderung, Fazilitäten zur Abstellung von Rädern sowie der Lastenradverkehr. Die Förderung ist adressiert an Länder und Kommunen.
Quelle: BMV
Modellvorhaben des Radverkehrs
Mit der Förderrichtlinie für innovative Modellprojekte sollen die Verhältniss im deutschen Radverkehr verbessert und die nachhaltigen Mobilität gestärkt werden. Förderberechtigt sind insbesondere innovative Infrastrukturprojekte, welche einen deutlichen Mehrwert für den Radverkehr erzielen können und Ausstrahlungskraft haben. Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent, in finanzschwachen Kommunen kann sie auf bis zu 90 Prozent ansteigen. Antragsberechtigt sind sämtliche juristische Personen sowie Anstalten des öffentlichen/privaten Rechts.
Quelle: BMV
Zahlenspiegel:
Mittelherkunft
Radverkehrsplanung, Basis: Jahre 2015-2017
No Data Found
Mittelverwendung
Radverkehrsplanung, Basis: Jahre 2015-2017
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Mittelverwendung auf Länderebene
Basis: Jahre 2015-2017
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Verteilung der Zuweisungen des Bundes
Radverkehrsplanung, Basis: Jahre 2015-2017
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Mittelverwendung auf Kreisebene
Basis: Jahre 2015-2017
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Mittelverwendung auf Städte- und Gemeindeebene
Basis: Jahre 2015-2017
No Data Found