Infrastruktur- und Haushaltsmittel

Förderung

Infrastrukturmittel und Haushaltsmittel

Der Radverkehr wird als ein Treiber des Nachhaltigen Wandels in Deutschland im Rahmen verschiedener Programme („Modellvorhaben des Radverkehrs“ sowie „Radnetz Deutschland“ bis 2029, „Sonderprogramm Stadt und Land“ bis 2030) staatlich gefördert. 

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Übersicht

Förder- und Finanzhilfeprogramme

Haushaltmittel

2025, Angaben in T €

Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs20.250
Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“18.310
Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen15.000
Zuschüsse für nicht- investive Modellprojekte9.618
Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegesystemen2.500
Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)7.500
Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes an die Länder
Finanzhilfen an die Länder für das „Sonderprogramm Stadt und Land180.000
Finanzhilfen für Radschnellwege22.132

Finanzierungsmöglichkeiten Bund

Radwegebau an Bundesstraßen*120.000
Radverkehrstauglicher Ausbau Betriebswege an Bundeswasserstraßen10.000
Gesamt:405.310

* Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes werden nicht gefördert, sondern zu 100 % vom Bund finanziert.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr: bmv.de

Stadt und Land

Im Rahmen des Sonderprogramms “Stadt und Land” stellt der Bund Mittel für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Gefördert werden kann unter anderem der Ausbau von Radverkehrsnetzen, Radwegbrücken oder -unterführungen inklusive Beleuchtung und Ausschilderung, Fazilitäten zur Abstellung von Rädern sowie der Lastenradverkehr. Die Förderung ist adressiert an Länder und Kommunen.

Quelle: BMV

Modellvorhaben des Radverkehrs

Mit der Förderrichtlinie für innovative Modellprojekte sollen die Verhältniss im deutschen Radverkehr verbessert und die nachhaltigen Mobilität gestärkt werden. Förderberechtigt sind insbesondere innovative Infrastrukturprojekte, welche einen deutlichen Mehrwert für den Radverkehr erzielen können und Ausstrahlungskraft haben. Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent, in finanzschwachen Kommunen kann sie auf bis zu 90 Prozent ansteigen. Antragsberechtigt sind sämtliche juristische Personen sowie Anstalten des öffentlichen/privaten Rechts.

Quelle: BMV

 

Zahlenspiegel:

Radverkehsrförderung pro Jahr (Basis: 2017)
0 € je Einwohner
der Investitionen fließen in Radwege, Abstellanlagen und Beschilderungen
0 %
Kosten für die Ausweisung einer Fahrradstraße
0
Kosten für den Bau eines Ingenieurbauwerks mit Länge<25m
0
Kosten für den Neubau eines baulich getrennten Radwegs innerorts
0 €/km
Kosten für den Neubau eines baulich getrennten Radwegs außerorts
0 €/km
Quelle: Finanzierung des Radverkehrs bis 2030 – Studie von Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Mittelherkunft

Radverkehrsplanung, Basis: Jahre 2015-2017

Quelle: Finanzierung des Radverkehrs bis 2030 – Studie von Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Mittelverwendung

Radverkehrsplanung, Basis: Jahre 2015-2017

Quelle: Finanzierung des Radverkehrs bis 2030 – Studie von Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Mittelverwendung auf Länderebene

Basis: Jahre 2015-2017

Quelle: Finanzierung des Radverkehrs bis 2030 – Studie von Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Verteilung der Zuweisungen des Bundes

Radverkehrsplanung, Basis: Jahre 2015-2017

Quelle: Finanzierung des Radverkehrs bis 2030 – Studie von Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Mittelverwendung auf Kreisebene

Basis: Jahre 2015-2017

Quelle: Finanzierung des Radverkehrs bis 2030 – Studie von Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Mittelverwendung auf Städte- und Gemeindeebene

Basis: Jahre 2015-2017

Quelle: Finanzierung des Radverkehrs bis 2030 – Studie von Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Zahlenspiegel:

Radwegeausstattung an Straßen (2017)

der Bundesstraßen innerorts
0 %
der Bundesstraßen außerorts
0 %
der Landstraßen innerorts
0 %
der Landstraßen außerorts
0 %
der Kreisstraßen innerorts
0 %
der Kreisstraßen außerorts
0 %
Quelle: Finanzierung des Radverkehrs bis 2030 – Studie von Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur